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Vorheriges Los | Zurück | Nächstes Los | Losnr.: | 973 (Deutschland bis 1945) | Titel: | “Herne” Vereinigung von Hibernia-Aktionären GmbH | Auflistung: | Schuldverschreibung Reihe A 1.000 Mark 26.4.1905 (Auflage 6000, R 12), insgesamt betrug die Anleihenhöhe der “Serie A” 6 Millionen Mark. | Ausruf: | 1.000,00 EUR | Ausgabe- datum: | 26.04.1905 | Ausgabe- ort: | Berlin | Abbildung: |  | Stücknr.: | 3068 | Info: | Die Hibernia wurde als Gewerkschaft 1854 gegründet, 1887 Umfirmierung in "Bergwerksgesellschaft Hibernia". Eine der mit Abstand bedeutendsten Bergwerksgesellschaften des Reviers mit Zechen, Kokereien, eigenen Kraftwerke, Ziegeleien und chemische Fabriken. Ab 1902 begann aus strategischen Gründen der preußische Staat, Bergwerkseigentum im Ruhrgebiet zu erwerben. 1904 besaß Preußen die knappe Hibernia-Aktienmehrheit (46%) und beabsichtigte, wie die Wolffsche Nachrichtenagenur damals berichtete, das gesamte Unternehmen in seine Hand zu bringen. Grund für die staatlichen Bemühungen war es, Einfluss auf die Absatz- und Preispolitik des Rheinisch-Westfälischen Kohlensyndikats zu gewinnen - und die Hibernia gehörte zu den mächtigsten Firmen des Syndikats. Diese Absichten erregten den überschäumenden Zorn der Schlotbarone - allen voran der Generaldirektor der Hibernia Carl Behrens. Der Journalist Maximilian Harden fasste die unternehmerischen Gefühle in Worte: “Denen ists nicht nur ein Geldgeschäft. Die kämpfen für ihr Werk, ihre Unabhängigkeit... Was aber täten die Schöpfer der unterirdischen Industrie, wenn der Fiskus sie aus ihrer Lebensarbeit drängte? Sie wären entthronte Könige.” 1904 gelang es der Gruppe um Carl Behrens, die drohende Aktienmehrheit des Staates zu verhindern. Im Dezember schlossen sich die Berliner Handelsgesellschaft und das Bankhaus S. Bleichröder mit dem Kohlensyndikat zur “Herne” Vereinigung von Hibernia-Aktionären in der Rechtsform einer GmbH zusammen, um die restlichen Aktien zu kaufen. Dazu wurden 1905 4%ige Anleihen ausgegeben. Die Statuten der Satzung umschreiben den ernsten Zweck freilich sehr unverfänglich: “Der Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die gemeinsame Verwaltung von Aktien der ... Hibernia ... Zur Erreichung dieses Zwecks ist sie berechtigt, Finanzgeschäfte aller Art abzuschließen, insbesondere Schuldverschreibungen auszugeben, Darlehen aufzunehmen, auch flüssige Gelder in börsenmäßigen Wertpapieren oder Wchseln anzulegen oder verzinslich auszuleihen”. Das klingt zunächst unverfänglich, diente aber auf Teufel-komm-raus dazu, jede Möglichkeit der Kapitalbeschaffung für den großen Kampf auszuschöpfen. Außerordentliche Generalversammlungen der Hibernia in den Jahren 1904 und 1906 drängten außerdem mit den dort beschlossenen Kapitalerhöhungen unter Ausschluss des Aktionärs-Bezugsrechts den Preußischen Staat auf eine Minderheitsposition zurück. Der Vorgang ging als "Hibernia-Kampf" in die Finanzgeschichte ein. Am Ende obsiegte der Staat aber doch: Der preußische Landtag beschloss 1917 ein Gesetz, das die Staatsregierung zur Übernahme aller von Dritten gehaltenen Hibernia-Aktien ermächtigte. Den Widerstand der Wirtschaft brach die Regierung dadurch, dass sie ein Junktim mit der Zustimmung zur Erneuerung des Rheinisch-Westfälischen Kohlen-Syndikats herstellte. Der alte Aufsichtsrat legte daraufhin geschlossen das Amt nieder. Bald besaß der Staat Preußen über die Vereinigte Elektrizitäts- und Bergwerks-AG (VEBA) mehr als 99 % der Hibernia-Aktien und legte 1926 die Hibernia-Bergwerke mit den fiskalischen Zechen der früheren staatlichen Bergwerksdirektion Recklinghausen zusammen. | Besonder-heiten: | Dekorative Umrandung mit diversen Symbolen und Schriftzügen. Wirtschaftsgeschichtlich außerordentlich interessant. | Verfügbar: | Unikat! (R 12) | Erhaltung: | Mit Restkupons. VF+. | Zuschlag: | offen |
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