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| Einlieferungsvertrag |
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VERSTEIGERUNGSAUFTRAG
zwischen dem Einlieferer (Auftraggeber) und dem Hanseatischen Sammlerkontor für historische Wertpapiere / Deutsche Wertpapierauktionen GmbH (Auktionshaus)
Der Auftraggeber erteilt den Auftrag, die anschließend aufgeführten Lose in seinem Namen und für seine Rechnung gemäß nachfolgenden Bedingungen zu versteigern.
Bis zur endgültigen Abwicklung der Auktion ist der Auftraggeber an den Auftrag ge-bunden. Nicht zugeschlagene Gegenstände werden nach Ablauf der Nachverkaufsfrist dem Auftraggeber zurückgegeben bzw. zurückgeschickt. Der Nachverkauf beläuft sich auf fünf Wochen im Anschluß an die Auktion.
Der Auftraggeber versichert, daß er rechtmäßiger Eigentümer des Versteigerungsgutes ist, bzw. rechtmäßig darüber verfügen darf. Der Einlieferer stellt das Auktionshaus und den Versteigerer von allen Ansprüchen frei, die von Dritten geltend gemacht werden.
Der Einlieferer trägt die Verantwortung für die korrekte Übergabe der Gegenstände im Inland; etwaige Abgaben wie Zoll und Einfuhrumsatzsteuer gehen zu seinen Lasten.
Die Verwahrung und erforderlichen Transporte der Gegenstände von der Übergabe an bis zur Abnahme durch den Ersteigerer oder bis zur Rücknahme durch den Auftrag-geber gehen auf Kosten und auf Gefahr des Auftraggebers.
Für die Versteigerung gelten die im Katalog genannten Versteigerungsbedingungen. Vom Zuschlagpreis erhält das Auktionshaus eine Vergütung in Höhe von 21% zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Für nicht verkaufte Stücke wird dem Einlieferer keine Provision in Rechnung gestellt. Weiterhin fällt eine Bearbeitungs- und Abbildungsge-bühr in Höhe von 7,50 € pro Los zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer an. Diese Gebühr wird auch für nicht verkaufte Lose fällig. Den ausmachenden Nettobetrag erhält der Auftraggeber zusammen mit der Abrechnung und eventuell nicht verkaufter Gegenstände sofort nach Ablauf der Nachverkaufsfrist, spätestens zwei Monate nach Auktionsende ausgezahlt, sofern dem Auktionshaus keine aufrechenbare Ansprüche zustehen.
Zieht der Auftraggeber vertraglich vereinbarte Auktionslose zurück, so verpflichtet er sich zur Zahlung einer pauschalen Vergütung in Höhe von 20% des Ausrufpreises, mindestens jedoch 20,00 € pro Los, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Alle Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Punkte dieses Versteigerungsauftrages unwirksam sein, so behalten die übrigen Punkte dennoch ihre Gültigkeit. Anstelle der unwirksamen Punkte muß eine Regelung gefunden werden, die rechtlich zulässig ist und dem gewollten Zweck am nächsten kommt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wolfenbüttel.
| Download-Service:
Einlieferungsvertrag (PDF-Datei) PDF
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