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Die Anmeldung zur Teilnahme am Online-Bieten erfordert, dass Sie unsere Auktionsbedingungen gelesen und akzeptiert haben.

Bitte lesen Sie die folgenden Bedingungen aufmerksam durch und klicken Sie dann auf Ja am Ende der Seite. Wenn Sie nicht einverstanden sind, klicken Sie bitte auf Nein.



1.
Die Versteigerung erfolgt freiwillig und öffentlich in fremden Namen und für fremde Rechnung aufgrund von Einlieferungsverträgen.
2.
Die Versteigerung erfolgt in EURO und gegen sofortige Bezahlung in bar, mit Eurocheck oder per Überweisung innerhalb von zehn Tagen. Gesteigert wird um jeweils 5 - 10%.
3.
Der Versteigerer hat nach seinem alleinigen Ermessen das Recht, von ihm unbekannten Bietern oder von Bietern, deren Gebote die Erfahrungswerte einer bestehenden Geschäftsbeziehung wesentlich übersteigen, Sicherheit in Form einer der Höhe nach von ihm zu bestimmenden Depotzahlung zu verlangen. Der Versteigerer hat ferner das Recht, Gebote nicht zu berücksichtigen, wenn eine von ihm verlangte Depotzahlung nicht bis Auktionsbeginn eingegangen ist bzw. bei Saalbietern im Saal unverzüglich in bar erlegt wird.
4.
Der Ausruf erfolgt zum im Auktionskatalog angegebenen Preis. Die Abgabe des Gebotes bedeutet eine verbindliche Kaufofferte. Der Bieter bleibt an sein Gebot gebunden, bis dieses entweder ausdrücklich überboten oder vom Versteigerer abgelehnt wird.
5.
Den Zuschlag erhält der Meistbietende, wenn nach dreimaligem Aufruf kein Übergebot abgegeben wird. Bei gleichhohen Geboten entscheidet das Los. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Bei Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag wird der Gegenstand erneut angeboten.
6.
Der Bieter haftet für sein Gebot persönlich, auch wenn er für Dritte steigert und deren Namen angibt.
7.
Der Versteigerer hat das Recht, die vorgesehene Reihenfolge zu ändern, Nummern zu trennen, zusammenzufassen oder zurückzuziehen, den Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen oder Gebote, die zu niedrig angesehen werden, zurückzuweisen.
8.
Der Käufer hat auf den Zuschlag eine Provision von 21% zu entrichten. Bieter, die direkt über die Invaluable-Plattform live oder schriftlich bieten, zahlen zusätzlich eine live fee Gebühr von 5%. Auf die Provision (und eventuell die live fee Gebühr) sowie auf evtl. zusätzlich anfallende Versandkosten wird die gesetzliche Mehrwertsteuer von z. Zt. 19% berechnet.
9.
Das Eigentum geht erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises auf den Erwerber über, die Gefahr hinsichtlich jedes Schadens jedoch bereits mit dem Zuschlag. Die Zahlung des Kaufpreises hat entweder in bar, per Eurocheck oder per Überweisung mit einer Frist von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung auf das Konto des Hanseatischen Sammlerkontors zu erfolgen.
10.
Bei verspätetem Zahlungseingang oder Verweigerung der Abnahme haftet der Ersteigerer für alle entstehenden Schäden, insbesondere für Währungs- und Zinsverluste. bei Verzug kann der Versteigerer wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Versteigerer kann auch den Zuschlag annullieren und den Gegenstand auf Kosten des Erwerbers noch einmal zur Versteigerung bringen. Macht der Versteigerer von diesem Recht Gebrauch, so haftet der Ersteigerer für einen Ausfall, hat aber keinen Anspruch auf einen Mehrerlös.
11.
Die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Katalogbeschreibungen werden sorgfältig vorgenommen; die Katalogangaben sind aber keine zugesicherten Eigenschaften gemäß § 459 BGB. Die Recherchen sind mit großer Sorgfalt getätigt worden, für die Richtigkeit der Angaben kann dennoch keine Gewähr übernommen werden. Die zur Versteigerung kommenden Gegenstände sind gebraucht und - soweit nichts Gegenteiliges vermerkt – in einem guten Zustand, jedoch dem Alter des Stückes entsprechend.
12.
Berechtigte Mängel müssen spätestens drei Tage nach Empfang der versteigerten Gegenstände geltend gemacht werden, können aber nur bis zwei Wochen nach Beendigung der Versteigerung anerkannt werden. Bei Konvoluten können keine Mängelrügen geltend gemacht werden.
13.
Die Versendung der ersteigerten Gegenstände erfolgt auf Kosten und Gefahr des Erwerbers. Eine Versicherung der Sendung erfolgt nur auf vorherige schriftliche Anweisung. Mit Aufgabe bei der Post bzw. einem Kurierdienst hat der Absender alles zur Zusendung Erforderliche getan.
14.
Die Versandkosten betragen innerhalb Deutschlands EURO 8,50 bzw. innerhalb Europas EURO 15,-. Nach Übersee werden die Versandkosten nach Aufwand berechnet und durch Kurierdienste vorgenommen. Diese Frachtkosten werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
15.
Telegraphisch oder telefonisch erteilte Aufträge müssen schriftlich bestätigt werden.
16.
Alle Papiere sind beim Versteigerer in einer Bilddatenbank vorhanden. Es kann deshalb vorkommen, daß bei Abbildungen auf Archivmaterial (also ein Stück mit einer anderen Stückenummer) zurückgegriffen wird. Der Käufer hat keinen Anspruch auf das abgebildete Stück. Der Anspruch des Käufers bezieht sich auf das im Los beschriebene Stück mit der hierin beschriebenen Stückenummer.
17.
Durch Erteilung eines Auftrages oder durch die Abgabe eines Gebotes erkennt der Ersteigerer diese Bedingungen ausdrücklich an.
18.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Seiten Wolfenbüttel.
19.
Sollten Teile dieser Versteigerungsbedingungen nicht wirksam sein, so bleiben die übrigen gleichwohl wirksam.


Der Versteigerer
Michael Weingarten, Anna-Seghers-Str. 17, 25524 Itzehoe



        

 

 

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