|
| Los Details |
|
|
Hier finden Sie die Details zu diesem Los. Weitere Optionen haben Sie, wenn Sie angemeldet sind.
Vorheriges Los | Zurück | Nächstes Los | Losnr.: | 44 (Amerika) | Titel: | County of New York, Soldiers Bounty Fund Bond No. 2 | Auflistung: | 7 % Bond 2.500 $ 15.8.1864 für die Franklin Savings Bank. | Ausruf: | 100,00 EUR | Ausgabe- datum: | 15.08.1864 | Ausgabe- ort: | New York | Abbildung: | | Stücknr.: | 81 | Info: | Das Bounty System bedeutete, daß Freiwillige mit Handgeldern (anfangs in den amerikanischen Revolutionskriegen auch Landschenkungen) für einen mehrjährigen Militärdienst gewonnen wurden. Im Sezessionskrieg zahlten die Nordstaaten die ungeheure Summe von 750 Mio. $, um genug Leute für ihre Armeen zu gewinnen. Das System wurde vielfältig mißbraucht: Einerseits von den Soldaten, die z.B. desertierten und dann woanders erneut kassierten, andererseits aber vor allem von wohlhabenden Counties, die in ärmeren Gegenden Freiwillige zur Erfüllung ihrer Sollstärken anwarben und damit die eigene wehrfähige Bevölkerung schonten. Wegen dieser Mißbräuche erklärten die USA Bounties 1917 für ungesetzlich. Das New York County hatte die Zahlung solcher Handgelder im Sezessionskrieg mit der Ausgabe von Bonds an diverse Banken und Privatleute finanziert, die in Höhe von 1.641.500 $ im Sommer 1864 fällig wurden. Das Geld zur Rückzahlung hatte das County aber gar nicht, und so überzeugte Comptroller Brennan die Gläubiger, statt dessen diese neuen Bounty Fund Bonds anzunehmen. | Besonder-heiten: | Sehr dekorativer Druck in königsblau. Tolle Vignette mit Kommandeur, Soldaten und Kanone im Feldlager. | Verfügbar: | Alle diese Bonds hatten hohe Nominalwerte und demzufolge nur kleine, zweistellige Auflagen. | Erhaltung: | VF. | Zuschlag: | offen |
| Vorheriges Los | Zurück | Nächstes Los |
Alle Wertpapiere stammen aus unserer Bilddatenbank. Es kann deshalb vorkommen, dass bei Abbildungen auf Archivmaterial zurückgegriffen wird. Die Stückenummer des abgebildeten Wertpapiers kann also von der Nummer des zu versteigernden Wertpapiers abweichen. |
|
| |
|
|