|
| Los Details |
|
|
Hier finden Sie die Details zu diesem Los. Weitere Optionen haben Sie, wenn Sie angemeldet sind.
Vorheriges Los | Zurück | Nächstes Los | Losnr.: | 589 (Schleswig Holstein/Mecklenburg-Vorpommern) | Titel: | Boizenburger Schützenzunft | Auflistung: | 5 % Schuldschein 25 Goldmark 15.4.1925 (R 9). | Ausruf: | 60,00 EUR | Ausgabe- datum: | 15.04.1925 | Ausgabe- ort: | Boizenburg (Elbe) | Abbildung: | | Stücknr.: | 99 | Info: | Die heutige Schützentradition hat ihren Ursprung im Mittelalter, als sich die Städte gegen Übergriffe des Adels und der Fürsten schützen mussten. Die Beteiligung in diesen Schützenges. wurde durch Verleihung von Vorrechten, insbesondere an die besten Schützen, gefördert. Die Schützenfeste (Vogelschießen) auf denen der Beste ermittelt wurde, fanden gewöhnlich im Mai auf dem Schützenanger statt und entwickelten sich bald zu echten Volksfesten. In Deutschland entstanden die ersten Schützenges. im 11. Jh., ihr Aufbau entsprach dem der Zünfte. Politisch-militärische Bedeutung erlangten die schweizer Schützenges. im 14. Jh. im Kampf gegen Österreich, die sächsisch-thüringischen Schützenges. im 15. Jh. gegen die Hussiten, die niederländischen gegen Spanien, die Tiroler Standschützen 1809 gegen Napoleon I. und 1915-18 gegen Italien. Die deutschen Schützenges. wandelten sich zuletzt in Vergnügungsges., während die schweizer und niederländischen Ges. ihren Milizcharakter bewahrt haben. | Besonder-heiten: | Die Rückzahlung erfolgte spätestens nach 10 Jahren durch Rückgabe des Titels. Eine Goldmark entsprach 0,42 US-$. Rückseitig wurden die Zinsen für 1927 bescheinigt. Originalunterschriften. | Verfügbar: | Schnittentwertung hinterklebt. (R 9) | Erhaltung: | EF-VF. | Zuschlag: | offen |
| Vorheriges Los | Zurück | Nächstes Los |
Alle Wertpapiere stammen aus unserer Bilddatenbank. Es kann deshalb vorkommen, dass bei Abbildungen auf Archivmaterial zurückgegriffen wird. Die Stückenummer des abgebildeten Wertpapiers kann also von der Nummer des zu versteigernden Wertpapiers abweichen. |
|
| |
|
|