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Losnr.:737 (Kolonial)
Titel:Deutsche Schutzgebietsanleihe 1913-1914 (4 Stücke)
Auflistung:4 % Schuldv. 500 Mark, #29249, 4.2.1914; 500 Mark, #56017 + 1.000 Mark, #100542 13.6.1914; Zertifikat 2.000 Mark der 4 % Anleihe von 1913, #2297 Febr. 1934.
Ausruf:150,00 EUR
Ausgabe-
ort:
Berlin
Abbildung:Deutsche Schutzgebietsanleihe 1913-1914 (4 Stücke)
Info:Trotz der Kolonialbestrebungen des Kaiserreichs (Wilhelm II. forderte auch für Deutschland einen “Platz an der Sonne” inmitten der anderen Kolonialmächte) war deutsches Kapital in einem ganz erstaunlichen Ausmaß desinteressiert an Investitionen in den zunächst “Schutzgebiete” genannten deutschen Kolonien. Dies hemmte die wirtschaftliche Entwicklung dieser Gebiete in einem unvertretbaren Umfang, insbesondere beim Aufbau einer entsprechenden Infrastruktur mit Eisenbahnlinien als Rückgrat. Zunächst wurde der Finanzbedarf der Kolonien über den Reichshaushalt gedeckt, was 1890-1900 eine der Hauptursachen der sprunghaft steigenden deutschen Staatsverschuldung war. Nach einer Bereisung der Kolonien in Begleitung seines Sekretärs Walter Rathenau kam Kolonialstaatssekretär Dernburg 1908 auf die Idee, die vier Schutzgebiete (Deutsch-Ostafrika, Kamerun, Togo und Deutsch-Südwestafrika) unter Bürgschaft des Deutschen Reichs eigene Anleihen aufnehmen zu lassen und damit den Reichshaushalt zu entlasten. Die Idee, Schulden in Schattenhaushalte auszulagern, hat in Deutschland also schon eine recht lange Tradition. Mit den so am Kapitalmarkt aufgenommenen Mitteln wurde vor allem der koloniale Eisenbahnbau forciert. Der 1894 begonnene Bau der Usambarabahn in Deutsch-Ostafrika war endlich 1905 zu Ende gebracht worden. Etwas schneller kam der 1897 begonnene zweite koloniale Bahnbau in Deutsch-Südwestafrika zu Ende, nämlich 1902. Togo trat 1904 in das Eisenbahnzeitalter ein und Kamerun schließlich 1909. Bei Ausbruch des 1. Weltkrieges waren in den deutschen Kolonien (ohne Tsingtao in China), finanziert über die Schutzgebietsanleihen, bereits 4.500 km Bahnlinien in Betrieb, nämlich in Deutsch-Ostafrika (Usambarabahn, Mittellandbahn und Ruandabahn), in Kamerun (Manengubabahn und Mittellandbahn), in Togo (Küstenbahn, Inlandbahn und Hinterlandbahn) sowie Deutsch-Südwestafrika (Swakopmund-Windhuk, Otavibahn, Südbahn, Windhuk-Keetmanshoop und Ambolandbahn). Zwischen 1908 und 1914 wurde (mit Ausnahme von 1912) jedes Jahr eine Schutzgebietsanleihe begeben, deren Verteilung auf die vier Schutzgebiete entsprechend den Finanzbedürfnissen des Eisenbahnbaus jeweils völlig unterschiedlich geschlüsselt war. Trotz des Verlustes der Kolonien als Folge des verlorenen 1. Weltkrieges musste das Deutsche Reich die Schutzgebietsanleihen wegen der von ihm übernommenen Bürgschaft weiter bedienen, ehe die Hyperinflation 1923 die nominalen Geldwerte vernichtete. Bei der Aufwertung der Reichsanleihen 1926 wurden die Schutzgebietsanleihen ausgeklammert, da das Reich zu dieser Zeit immer noch hoffte, die Kolonien zurückzuerhalten. 1928 wurde der Schuldendienst auf die Schutzgebietsanleihen eingestellt.
Erhaltung:EF-VF.
Lot:Ja
Zuschlag:offen
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